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Kanzleiphilosophie:
• individuell auf ihr Bedürfnis ausgerichtet
• wirtschaftlich sinnvolle Wege
• gezielte Problemlösung bereits außergerichtlich
• transparent dem Mandanten gegenüber
• beharrlich im gerichtlichen Verfahren
• kreativ bei der Umsetzung erstrittener Rechte
Ich vertrete Sie insbesondere im Bereich des
• Strafrechtes
• bei Verkehrsunfällen
• im Arbeitsrecht
• bei insolvenzrechtlichen Fragen
Ich betreue Sie jedoch auch
• bei allen Arten vertragsrechtlicher Probleme
• in internetrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Abmahnungen)
• bei Problemen in Ihrem Unternehmen
Meine Kollegin berät insbesondere zu
• familienrechtlichen
• erbrechtlichen
• arzthaftungsrechtlichen
Fragen
Hier können Sie eine --> Vollmacht <-- herunterladen und ausdrucken.
Stellenangebote für Rechtsreferendare:
Rechtsreferendare müssen in Brandenburg im Vorbereitungsdienst mindestens drei Monate bei einem Rechtsanwalt ausgebildet werden (Rechtsanwaltsstation). Die Rechtsanwaltsstation kann die Referendarin oder der Referendar an bis zu drei verschiedenen Ausbildungsstellen absolvieren; der einzelne Ausbildungsabschnitt darf grundsätzlich die Dauer von drei Monaten nicht unterschreiten
(§ 21 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BbgJAO).
Darüber hinaus können weitere vier Monate des Vorbereitungsdienstes bei einem Rechtsanwalt abgeleistet werden (Wahlstation). Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes bei uns tätig zu werden. Eine Vergütung der Tätigkeit durch uns ist im Hinblick auf die vom Staat gewährte Unterhaltsbeihilfe grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt nun laut Angaben der Referendarabteilung seit dem 01.01.2008 900,80 € brutto. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Kanzlei.
Referendariat in Brandenburg
OLG Bbg zum Referendariatt
Brandenburgische Juristenausbildungsordnung
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